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ARBEITSZEUGNISSE
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Wir erstellen professionelle Arbeitszeugnisse, überprüfen Arbeitszeugnisse, überarbeiten Arbeitszeugnisse und erstellen englische Arbeitszeugnisse. Unser engagiertes Team sorgt dafür, dass alle Arbeitszeugnis nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch den individuellen Fähigkeiten, Erfolge und beruflichen Stationen optimal widerspiegelt.
Unsere Erfahrung - Ihr Vorteil
Mit unserem Service können Sie Ihr Arbeitszeugnis schreiben lassen und sicher sein, dass es höchsten Ansprüchen genügt. Arbeitszeugnis schreiben lassen war noch nie so einfach und zuverlässig. Vertrauen Sie darauf, Ihr Arbeitszeugnis schreiben lassen zu können, ohne Kompromisse bei Qualität und Genauigkeit einzugehen. Jetzt Ihr Arbeitszeugnis schreiben lassen und von unserem Know-how profitieren.
Arbeitszeugnisse werden bei uns händisch durch unsere Redakteure bearbeitet
Als Grundlage für eine Erstellung dient ein Zeugnisbogen den wir zur Verfügung stellen
Ihr Arbeitszeugnis können Sie uns mit der Auftragsbestätigung zusenden.
Benötigen Sie ein Zeugnis schneller, ist eine Expresserstellung möglich
Sie erhalten mit Ihrem Zeugnis eine Rechnung
Die Arbeitszeugnis Expertin und ihr Team
Jennifer Herbert
Seit über 25 Jahren sind wir der Ansprechpartner Nr. 1, wenn es darum geht, ein professionelles Arbeitszeugnis schreiben zu lassen. Als Fullservice-Agentur für alle Belange rund um das Thema „Arbeitszeugnis“ unterstützt unser Team Sie umfassend. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, wenn Sie ein Arbeitszeugnis schreiben lassen möchten, sei es für Einzelpersonen oder Unternehmen.
Frau Herbert ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich Arbeitszeugnisse und bringt folgende Qualifikationen mit:
Im Personalwesen ist der Verwaltungsaufwand oft hoch, insbesondere wenn es darum geht, ein Arbeitszeugnis schreiben zu lassen. Mit PSRM – Die Arbeitszeugnis Experten – haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Sie effektiv entlastet, wenn Sie ein Arbeitszeugnis schreiben lassen wollen. Unser Portfolio umfasst folgende Schwerpunkte:
Arbeitszeugnis selbst schreiben
Ein Arbeitszeugnis zu schreiben, ist ein vielschichtiger Prozess und wirft beim ersten Kontakt mit diesem Thema eine Reihe von Fragen auf. Wie sollte mein Arbeitszeugnis aufgebaut und strukturiert sein? Auf welche Formulierungen sollte ich achten? Wie lang sollte das Arbeitszeugnis sein? Damit Sie sich um alle diese Anforderungen keine Gedanken mehr machen müssen, steht Ihnen gerne das professionelle Team von PSRM zur Seite und übernimmt für Sie den gesamten Prozess der Arbeitszeugnis-Verfassung.
Gerne hilft Ihnen PSRM bei all Ihren Anforderungen, wenn es darum geht, Arbeitszeugnisse professionell schreiben zu lassen. Wir stehen Ihnen nicht nur effizient und professionell zur Verfügung, sondern sorgen auch dafür, dass Ihre individuellen Anforderungen so unkompliziert wie möglich umgesetzt werden. Aufgrund unserer Erfahrung können Sie ohne Probleme ein gleichermaßen individuelles wie hochprofessionelles Arbeitszeugnis schreiben lassen, unabhängig davon, ob es sich um kleine oder größere Anfragen handelt.
Aufgrund der Herausforderung Arbeitszeugnisse zugleich wahrheitsgemäß und wohlwollend schreiben zu müssen, haben sich im Laufe der Zeit Formulierungen entwickelt, die versteckte, aber dennoch erkennbare Hinweise auf die zu bewertende Person enthalten. Diese „Zeugnissprache“ wird verwendet, da es im deutschen Sprachgebiet gesetzlich verboten ist, eine offen negative oder sogar abwertende Wortwahl in Arbeitszeugnissen zu verwenden. Dass dennoch in dem einen oder anderen Arbeitszeugnis grenzwertige oder gar unerlaubte Formulierungen verwendet werden, ist durchaus keine Seltenheit.
Zu negativen Konsequenzen für Ihr Arbeitszeugnis führen nicht nur rechtlich unzulässige Formulierungen, sondern auch Rechtschreib- und Grammatikfehler oder die Angabe falscher Daten. Letztere können die Aussagekraft Ihrer Leistungen signifikant reduzieren oder sie sogar ungültig machen, was einen zusätzlichen Aufwand für die Korrektur bedeutet. Zur Vermeidung dieser potenziellen Fallstricke stellt PSRM stets sicher, dass Ihre Angaben keine falschen Informationen enthalten und frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern sind. Und sollten Sie dann immer noch nicht ganz zufrieden sein, passen wir Ihre Anmerkungen gerne noch einmal an und sorgen so für ein sauberes Endergebnis, genau wie Sie es sich wünschen.
Als Privatperson oder Unternehmen schreiben Sie sicherlich nicht jeden Tag ein Arbeitszeugnis, aber wir können Ihnen bei der Erstellung Ihres Dokuments helfen. Unser Team übernimmt für Sie den gesamten Prozess und verleiht Ihrem Arbeitszeugnis den letzten Schliff. Damit sorgen Sie auch dafür, dass sich keine unvorteilhaften und für Sie nachteiligen Formulierungen einschleichen und Ihr Arbeitszeugnis letztendlich nicht zum Stolperstein im zukünftigen Bewerbungsprozess wird. Schließlich muss ein Arbeitszeugnis in jedem Fall wohlwollend sowie wahrheitsgemäß geschrieben und formuliert sein.
Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass der Aussteller nichts in das Arbeitszeugnis schreiben darf, was den Adressaten in ein falsches Licht rückt und somit zu einem Hindernis in der weiteren Berufslaufbahn werden könnte. Immerhin landet dieses Arbeitszeugnis im Laufe des späteren Bewerbungsverfahrens auf den Schreibtischen vieler unterschiedlicher Personalentscheidungsträger, die es mit wachsamen Blicken begutachten werden. Andererseits können falsche Angaben im Arbeitszeugnis im Einzelfall sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen, die auf jeden Fall vermieden werden sollten.
Wenn Sie Ihre Arbeitszeugnisse von PSRM schreiben lassen, können Sie sich darauf verlassen, dass dieses Problem nicht auftritt und alle Formulierungen durchweg den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Des Weiteren umfasst unser Arbeitszeugnis-Team auch eine Fachanwältin für Arbeitsrecht, die uns kontinuierlich über die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz in Kenntnis setzt und uns entsprechend berät.
Mit PSRM haben Sie beim Schreiben Ihrer Arbeitszeugnisse immer den richtigen Ansprechpartner. Dabei setzen wir auf ein individuelles und äußerst flexibles sowie geräuschloses Leistungsversprechen an unsere Kunden, damit jedes Endergebnis sehenswert und einzigartig ist. Kontaktieren Sie uns einfach jetzt für ein persönliches Gespräch, damit wir gemeinsam Ihren individuellen Arbeitszeugnis-Bedarf klären können. Arbeitszeugnisse vom Profi schreiben lassen: Professionell, effizient und zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis!
Infos zu PSRM - Die Arbeitszeugnis Experten
Wir stehen mit folgenden Services, rund um das Thema Arbeitszeugnis, an der Seite unserer privaten Kunden:
Ein Arbeitszeugnis ist ein offizielles Dokument, das von einem Arbeitgeber ausgestellt wird. Es bescheinigt die Dauer, Art der Beschäftigung sowie die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters.
Jeder, der einer Tätigkeit nachgeht, kann ein Arbeitszeugnis beantragen. Dabei ist es egal, ob Sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind, ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, Sie freiberuflich oder festangestellt sind oder die Arbeit als Nebentätigkeit ausüben. Auch Aushilfstätigkeiten, Praktika, Probearbeitsverhältnisse und Ausbildungen zählen dazu.
Arbeitszeugnissen, nämlich das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Wie der Name schon vermuten lässt, gibt das einfache Zeugnis nur das Nötigste wieder, also persönliche Daten, Beschäftigungsdauer und ausgeübte Tätigkeiten. Es enthält jedoch keine Leistungsbeurteilung. Das qualifizierte Zeugnis hingegen stellt durch die Bewertung Ihrer Leistungen und Ihres Verhaltens eine Erweiterung des einfachen Zeugnisses dar.
Arbeitszeugnis schreiben lassen, ist immer die beste Alternative. Grundsätzlich kann ein Arbeitszeugnis auch von Ihnen selbst verfasst und dann dem Arbeitgeber zur Unterschrift vorgelegt werden. Dabei ist allerdings Einiges zu beachten und es bestehen ein paar Gefahren. Denken Sie daran, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen ein Zeugnis auszustellen. Dieses darf im Übrigen nicht negativ formuliert sein!
Manche Arbeitgeber sind damit überfordert, Arbeitszeugnisse auszustellen, und sind daher froh, wenn Sie ihn mit einem eigenen Entwurf zumindest unterstützen.
Achten Sie darauf, die von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten möglichst genau zu beschreiben, um Ihre Fähigkeiten bestmöglich zu vermitteln. Sie können dann entweder einen Text über Ihre positiven Seiten (zum Beispiel der Umgang mit Kollegen, charakterliche Vorzüge etc.) hinzufügen oder den Arbeitgeber bitten, dies noch zu ergänzen.
Wichtig ist, das richtige Maß zu finden, sowohl bei der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten als auch bei der Selbstdarstellung. Das ist manchmal gar nicht so einfach.
Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten. Eine davon ist das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses, etwa durch Kündigung oder Ende der Befristung. Sie können dann bereits direkt nach Ihrer Kündigung und nicht erst am letzten Arbeitstag ein Zeugnis verlangen.
Sie sollten damit auf jeden Fall nicht zu lange warten. Zum einen verjährt nach einer gewissen Zeit der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, zum anderen können sich Konflikte zum Ende der Beschäftigung noch negativ im Zeugnis niederschlagen. Zudem ist es einfacher, eventuelle Beanstandungen noch vor Ort mit dem Arbeitgeber zu klären. Versuchen Sie daher, sich zeitnah um Ihr Zeugnis zu kümmern. Schließlich benötigen Sie das Zeugnis ja auch für Neubewerbungen.
Als Arbeitnehmer können Sie selbst entscheiden, welche Art von Zeugnis Sie ausgestellt bekommen möchten. Allerdings empfiehlt es sich, ein qualifiziertes Zeugnis zu wählen. Ein einfaches Zeugnis erweckt schnell einen negativen Anschein, da man davon ausgeht, der Arbeitnehmer möchte die Bewertung seiner Leistungen umgehen. Es macht nur dann Sinn, wenn man nur für einen sehr kurzen Zeitraum angestellt war oder es nur darum geht, nachzuweisen, dass man einer Tätigkeit nachgegangen ist. Ein qualifiziertes Zeugnis sollte also in der Regel bevorzugt werden.
Arbeitszeugnisse folgen in der Regel einem bestimmten Aufbau, von dem man nicht abweichen sollte. Zudem kommt es bei den Formulierungen oft auf Details an, für die ein Laie keinen Blick hat. Auch bei Rechtschreibung und Grammatik unterlaufen einem oft Fehler, die einem selbst nicht auffallen, das Zeugnis aber erheblich herabmindern. Viele neigen auch dazu, sich zu positiv darzustellen oder etwas zu bewerten, was normalerweise nicht bewertet wird. Die Reihe der möglichen Fehler ist länger, als man denkt, und man sollte die Rolle des Arbeitszeugnisses bei Bewerbungen nicht unterschätzen. Es wird daher empfohlen, das Zeugnis nicht selbst zu schreiben, sondern sich professionell unterstützen zu lassen.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung oder dem Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit endet oder nur von kurzer Dauer war, besteht dieser Anspruch. Der Mitarbeiter kann dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis wählen.
Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zeichnet sich durch klare, positive und wertschätzende Formulierungen aus. Es vermeidet zweideutige Aussagen, die negativ interpretiert werden könnten. Aussagen wie „Sie war stets bemüht, ihre Aufgaben zufriedenstellend zu erfüllen“ werden oft als versteckter Hinweis auf mangelnde Leistung gewertet. Echte Anerkennung zeigt sich in Formulierungen wie „Sie erbrachte stets hervorragende Leistungen und überzeugte durch ihr hohes Engagement.“
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Allerdings sollte es „unverzüglich“ nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. In der Praxis bedeutet dies innerhalb von wenigen Wochen. Verzögerungen können problematisch sein, insbesondere wenn der Mitarbeiter das Zeugnis für Bewerbungen benötigt.
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Zeugnis wird Ihren tatsächlichen Leistungen und Fähigkeiten nicht gerecht oder enthält negative Formulierungen, sollten Sie das auf keinen Fall so hinnehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu beschweren und ein neues, wohlwollend verfasstes Zeugnis anzufordern. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen. Er kann Ihnen sagen, ob das Zeugnis tatsächlich unzulässig ist, und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, wenn der Arbeitgeber sich weiterhin weigert, das Zeugnis zu ändern.
Ein Arbeitszeugnis sollte besonders sorgfältig formuliert sein und folgende Punkte umfassen:
Ja, wenn ein Mitarbeiter mit dem Inhalt des Zeugnisses nicht einverstanden ist, hat er das Recht, eine Korrektur zu verlangen. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Fall vor ein Arbeitsgericht gebracht werden. In solchen Verfahren wird geprüft, ob das Zeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob die Beurteilungen sachlich gerechtfertigt sind.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Arbeitszeugnisse auch digital unterschrieben werden, wenn der Zeugnisempfänger ausdrücklich zustimmt.
Es hat keinerlei Bedeutung. Meisten ist es eine Interne Vereinbarung, wer die Arbeitszeugnisse Unterschreibt. Es sollte jedoch immer eine Person unterschreiben, die höher gestellt ist als der Zeugnisempfänger.
Grundsätzlich wird ein Arbeitszeugnis in der Landessprache ausgestellt und man hat auch nur Anspruch auf ein deutsches Arbeitszeugnis. Deshalb ist zum Beispiel ein ausgestelltes englisches Arbeitszeugnis immer nur ein entgegenkommen des Arbeitgebers. Für internationale Bewerbungen oder bei multinationalen Unternehmen kann jedoch auch ein Arbeitszeugnis in einer anderen Sprache, meist Englisch, verlangt werden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber entweder ein eigenständiges Zeugnis in der Fremdsprache erstellen oder eine Übersetzung des deutschen Zeugnisses beifügen. Beide Varianten sollten von einer befugten Person unterzeichnet werden.
Nein, ein Arbeitszeugnis muss objektiv, sachlich und auf Fakten basierend formuliert sein. Persönliche Meinungen, Gefühle oder subjektive Einschätzungen des Arbeitgebers haben darin keinen Platz. Ziel ist es, eine faire und wahrheitsgemäße Beurteilung der Arbeitsleistung und des Verhaltens zu geben, ohne das berufliche Fortkommen des Mitarbeiters zu behindern.
Ja, wenn ein Arbeitszeugnis unwahre oder übertrieben positive Formulierungen enthält, kann der Arbeitgeber eine Korrektur verlangen. Dies dient dem Schutz vor Irreführung potenzieller neuer Arbeitgeber. Ebenso kann der Arbeitnehmer Änderungen verlangen, wenn das Zeugnis unzutreffende oder missverständliche Inhalte enthält. Im Idealfall erfolgt die Anpassung einvernehmlich, andernfalls kann auch hier der Rechtsweg beschritten werden.
Ja. In der Regel beträgt die Frist drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da danach mögliche Ansprüche verjähren können.
Die Länge eines qualifizierten Arbeitszeugnisses variiert je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und den ausgeübten Tätigkeiten. Für kürzere Beschäftigungszeiten kann ein einseitiges Zeugnis ausreichend sein, während bei längeren Anstellungen von mehreren Jahren oft zwei Seiten üblich sind. Entscheidend ist, dass alle relevanten Informationen, wie die Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung und das Sozialverhalten, ausführlich und angemessen dargestellt werden.
ENein. Ein Zwischenzeugnis wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt, häufig bei internen Versetzungen, einem Wechsel des Vorgesetzten, bei längerer Abwesenheit (z.B. Elternzeit) oder auf Wunsch des Mitarbeiters. Es dient oft als Grundlage für Bewerbungen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens. Ein Arbeitszeugnis hingegen wird immer am Ende des Arbeitsverhältnisses erstellt und stellt eine abschließende Beurteilung dar.
Eine Beurteilung ist meist ein internes Dokument, das die Leistung eines Mitarbeiters für interne Zwecke bewertet. Sie kann flexibler gestaltet werden und enthält oft detailliertere Analysen der Arbeitsweise. Ein Arbeitszeugnis dagegen ist ein rechtlich relevantes Dokument, das den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine wohlwollende und wahrheitsgemäße Beurteilung erfüllt. Es ist formeller und für externe Bewerbungen gedacht.
Nein, gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dies gilt unabhängig vom Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nach, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Zeugnis einzufordern.
Die Abschlussformel, die Dank, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die Zukunft ausdrückt, ist zwar rechtlich nicht verpflichtend, wird aber als Zeichen der Wertschätzung angesehen. Das Fehlen einer solchen Formel kann von potenziellen Arbeitgebern als Hinweis auf Unzufriedenheit interpretiert werden. Eine wohlwollende Abschlussformulierung rundet das Zeugnis positiv ab und stärkt den Eindruck einer guten Zusammenarbeit.
Die Zeugnissprache verwendet oft standardisierte, wohlklingende Formulierungen, die jedoch bestimmte Bewertungen verschlüsseln. Zum Beispiel bedeutet „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ eine sehr gute Leistung, während „zu unserer vollen Zufriedenheit“ nur befriedigend bewertet wird.
Sie haben das Recht, eine Korrektur zu verlangen. Wenden Sie sich zunächst freundlich an den Arbeitgeber. Falls keine Einigung erzielt wird, kann ein rechtlicher Weg in Betracht gezogen werden.
Ja, viele Arbeitgeber schätzen es, wenn der Arbeitnehmer einen Entwurf vorbereitet. Dies kann den Prozess beschleunigen und sicherstellen, dass alle relevanten Punkte enthalten sind.