Wir erstellen für Sie Zwischenzeugnisse & Austrittszeugnisse für Privatpersonen individuell, schnell, unkompliziert, diskret.
Heben Sie sich bei Ihrer nächsten Bewerbung mit einem professionellen Arbeitszeugnis ab. Wie? Ganz einfach! Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis erstellen. Bei uns erhalten Sie Ihr individuell & professionell geschriebenes Arbeitszeugnis.
Nach Eingang aller Zeugnisinformationen können Sie Ihr Zeugnis schon innerhalb von 24 Stunden erhalten.
Unser Zeugnisprozess ist einfach und nahezu selbsterklärend durch den klar strukturierten PSRM-Zeugnisbogen.
Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten ist für uns selbstverständlich. Wir nutzen Ihre Daten nur zum Zwecke des Auftrags.
Arbeitszeugnis erstellen lassen?
Wir beraten Sie gerne und kostenfrei:
PSRM schreibt Ihnen ein Zeugnis auf Grundlage von Informationen, die wir von Ihnen erhalten. Schnell, diskret und professionell, damit Sie im Bewerbungsprozess keinen Nachteil mehr haben.
Wir optimieren Ihr vorhandenes Arbeitszeugnis oder Ihren eigenen Arbeitszeugnis-Entwurf (selbst erstellt), indem wir Rechtschreibfehler entfernen, die Grammatik verbessern und individuell formulieren.
Wir sagen Ihnen, wie gut Ihr Zeugnis wirklich ist. Welche Noten im Zeugnis stehen und welche der Formulierung, Absatz für Absatz, nicht der aktuellen Rechtsprechung genügen.
Englische Arbeitszeugnisse werden im Zusammenhang mit der Globalisierung immer häufiger angefragt. Auch hierbei stehen wir Ihnen mit unserer großen Erfahrung für Ihr englisches Arbeitszeugnis zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an, um schnell und einfach Ihre Anfrage zu stellen.
Wir erstellen Ihnen ein transparentes und faires Festpreis-Angebot (Anhang Zeugnisbogen)
Füllen Sie unseren Zeugnisbogen aus und senden Sie diesen an uns zurück. Wir beginnen sofort mit dem Schreiben Ihres Zeugnisses.
Nach dem gewünschten Bearbeitungszeitraum erhalten Sie Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis. Eine Korrekturschleife inklusive.
Arbeitszeugnis erstellen lassen?
Wir beraten Sie gerne und kostenfrei:
Wir erstellen Arbeitszeugnisse, wir überprüfen und überarbeiten Arbeitszeugnisse individuell, ohne Standard-Bausteine, ohne Software auf Deutsch und/oder Englisch durch Mitarbeiter mit herausragendem fachlichem und sprachlichem Hintergrund.
Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen, nämlich das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Wie der Name schon vermuten lässt, gibt das einfache Zeugnis nur das Nötigste wieder, also persönliche Daten, Beschäftigungsdauer und ausgeübte Tätigkeiten. Es enthält jedoch keine Leistungsbeurteilung. Das qualifizierte Zeugnis hingegen stellt durch die Bewertung Ihrer Leistungen und Ihres Verhaltens eine Erweiterung des einfachen Zeugnisses dar.
Als Arbeitnehmer können Sie selbst entscheiden, welche Art von Zeugnis Sie ausgestellt bekommen möchten. Allerdings empfiehlt es sich, ein qualifiziertes Zeugnis zu wählen. Ein einfaches Zeugnis erweckt schnell einen negativen Anschein, da man davon ausgeht, der Arbeitnehmer möchte die Bewertung seiner Leistungen umgehen. Es macht nur dann Sinn, wenn man nur für einen sehr kurzen Zeitraum angestellt war oder es nur darum geht, nachzuweisen, dass man einer Tätigkeit nachgegangen ist. Ein qualifiziertes Zeugnis sollte also in der Regel bevorzugt werden.
Jeder, der einer Tätigkeit nachgeht, kann ein Arbeitszeugnis beantragen. Dabei ist es egal, ob Sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind, ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, Sie freiberuflich oder festangestellt sind oder die Arbeit als Nebentätigkeit ausüben. Auch Aushilfstätigkeiten, Praktika, Probearbeitsverhältnisse und Ausbildungen zählen dazu.
Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten. Eine davon ist das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses, etwa durch Kündigung oder Ende der Befristung. Sie können dann bereits direkt nach Ihrer Kündigung und nicht erst am letzten Arbeitstag ein Zeugnis verlangen.
Sie sollten damit auf jeden Fall nicht zu lange warten. Zum einen verjährt nach einer gewissen Zeit der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, zum anderen können sich Konflikte zum Ende der Beschäftigung noch negativ im Zeugnis niederschlagen. Zudem ist es einfacher, eventuelle Beanstandungen noch vor Ort mit dem Arbeitgeber zu klären. Versuchen Sie daher, sich zeitnah um Ihr Zeugnis zu kümmern. Schließlich benötigen Sie das Zeugnis ja auch für Neubewerbungen.
Grundsätzlich kann ein Arbeitszeugnis auch von Ihnen selbst verfasst und dann dem Arbeitgeber zur Unterschrift vorgelegt werden. Dabei ist allerdings Einiges zu beachten und es bestehen ein paar Gefahren. Denken Sie daran, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen ein Zeugnis auszustellen. Dieses darf im Übrigen nicht negativ formuliert sein!
Manche Arbeitgeber sind damit überfordert, Arbeitszeugnisse auszustellen, und sind daher froh, wenn Sie ihn mit einem eigenen Entwurf zumindest unterstützen.
Achten Sie darauf, die von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten möglichst genau zu beschreiben, um Ihre Fähigkeiten bestmöglich zu vermitteln. Sie können dann entweder einen Text über Ihre positiven Seiten (zum Beispiel der Umgang mit Kollegen, charakterliche Vorzüge etc.) hinzufügen oder den Arbeitgeber bitten, dies noch zu ergänzen.
Wichtig ist, das richtige Maß zu finden, sowohl bei der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten als auch bei der Selbstdarstellung. Das ist manchmal gar nicht so einfach.
Arbeitszeugnisse folgen in der Regel einem bestimmten Aufbau, von dem man nicht abweichen sollte. Zudem kommt es bei den Formulierungen oft auf Details an, für die ein Laie keinen Blick hat. Auch bei Rechtschreibung und Grammatik unterlaufen einem oft Fehler, die einem selbst nicht auffallen, das Zeugnis aber erheblich herabmindern. Viele neigen auch dazu, sich zu positiv darzustellen oder etwas zu bewerten, was normalerweise nicht bewertet wird. Die Reihe der möglichen Fehler ist länger, als man denkt, und man sollte die Rolle des Arbeitszeugnisses bei Bewerbungen nicht unterschätzen. Es wird daher empfohlen, das Zeugnis nicht selbst zu schreiben, sondern sich professionell unterstützen zu lassen.
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Zeugnis wird Ihren tatsächlichen Leistungen und Fähigkeiten nicht gerecht oder enthält negative Formulierungen, sollten Sie das auf keinen Fall so hinnehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu beschweren und ein neues, wohlwollend verfasstes Zeugnis anzufordern. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen. Er kann Ihnen sagen, ob das Zeugnis tatsächlich unzulässig ist, und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, wenn der Arbeitgeber sich weiterhin weigert, das Zeugnis zu ändern.
Zusammenfassung:
PSRM GmbH
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61440 Oberursel
E-Mail: info@ps-rm.de
Tel: 06171-2777270
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