Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten. Eine davon ist das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses, etwa durch Kündigung oder Ende der Befristung. Sie können dann bereits direkt nach Ihrer Kündigung und nicht erst am letzten Arbeitstag ein Zeugnis verlangen.
Sie sollten damit auf jeden Fall nicht zu lange warten. Zum einen verjährt nach einer gewissen Zeit der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, zum anderen können sich Konflikte zum Ende der Beschäftigung noch negativ im Zeugnis niederschlagen. Zudem ist es einfacher, eventuelle Beanstandungen noch vor Ort mit dem Arbeitgeber zu klären. Versuchen Sie daher, sich zeitnah um Ihr Zeugnis zu kümmern. Schließlich benötigen Sie das Zeugnis ja auch für Neubewerbungen.
Eine andere Möglichkeit ist es, nicht erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis zu verlangen, sondern sich ein sogenanntes „Zwischenzeugnis“ ausstellen zu lassen.
Dieses können Sie jederzeit beantragen, sofern einer der folgenden Gründe vorliegt:
1. Sie werden innerhalb des Betriebs versetzt
2. Sie möchten sich auf eine neue Stelle bewerben
3. Sie bekommen einen neuen Vorgesetzten
4. Sie benötigen das Zeugnis für eine Fortbildung oder Ähnliches
5. Sie können das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bereits absehen
6. Ihre Probezeit läuft bald ab